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   VG Darmstadt, 07.12.2011 - 4 K 1811/10.DA   

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https://dejure.org/2011,59287
VG Darmstadt, 07.12.2011 - 4 K 1811/10.DA (https://dejure.org/2011,59287)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07.12.2011 - 4 K 1811/10.DA (https://dejure.org/2011,59287)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 4 K 1811/10.DA (https://dejure.org/2011,59287)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.12.2011 - 4 K 1811/10
    § 227 AO stellt keine Ermächtigung zur Korrektur des Gesetzes dar, und die Billigkeitsmaßnahme darf nicht auf Erwägungen gestützt werden, die die vorgesehene Besteuerung allgemein oder für bestimmte Fallgruppen (wie etwa die von der Klägerin geltend gemachte) außer Kraft setzen würde (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Juli 2010, BFHE 229, 502).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.12.2011 - 4 K 1811/10
    Der Maßstab der Billigkeit bestimmt Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens (vgl. hierzu: Gemeinsamer Senat der ober-sten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 19. Oktober 1971, BVerwGE 39, 355; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Juli 2010, HGZ 2010, 358).
  • VGH Hessen, 18.07.2012 - 5 A 293/12

    Erlass der Gewerbesteuer

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2011 - 4 K 1811/10.DA - wird abgelehnt.
  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 5900/12

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Billigkeitsmaßnahme; Insolvenz

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, zit. nach juris (RdNr. 6), sowie in erster Instanz VG Darmstadt, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 4 K 1811/10.DA -, juris (RdNr. 31); ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, vom 2. September 2010 - 5 B 555/09 - und vom 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, jeweils zit. nach juris; auch in Nordrhein-Westfalen ist die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuern durch § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. 1981 S. 732) den hebeberechtigten Gemeinden übertragen worden.
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